Verhaltensregeln nach operativen Eingriffen im Mund- und Kieferbereich

  • Nach einer örtlichen Betäubung und auch durch die Belastung des chirurgischen Eingriffes kann Ihre Reaktionsfähigkeit – insbesondere bei aktiver Teilnahme am Straßenverkehr – für mehrere Stunden herabgesetzt sein. Sie sollten sich daher am besten nach Hause fahren lassen. Bis zum Abklingen der Betäubung wegen der Verletzungsgefahr bitte nichts essen oder Heißes trinken.
  • Zum Schutz der Wunde und für eine möglichst ungestörte erste Blutgerinnung beißen Sie bitte ca. 15 Minuten auf den eingelegten Tupfer und vermeiden Sie es zu sprechen. Danach ziehen Sie den Tupfer vorsichtig zur Seite ab. Sollte wider Erwarten eine Nachblutung auftreten, beißen erneut für eine halbe Stunde auf ein zusammengerolltes sauberes, angefeuchtetes Stofftaschentuch.
  • Zur Verminderung einer Schwellung nach dem Eingriff sind häufigere feucht-kalte Umschläge bis zur Folgenacht sehr hilfreich. Verwenden Sie jedoch bitte keine Eispackungen in unmittelbarem Hautkontakt. Wenn Sie sich zu Hause ausruhen möchten, legen Sie sich bitte ein dickes Kissen unter den Kopf und vermeiden eine Flachlage.
  • Nach Abklingen der Betäubung sollten Sie für die nächsten Tage weiche, nicht zu heiße Kost zu sich nehmen und auf belagbildende Milchprodukte und Suppen verzichten. Schonen Sie beim Kauen möglichst die behandelte Seite. Nach dem Essen spülen Sie Ihren Mund mit Salzwasser oder Kamillentee aus.
  • In den nächsten 24 Stunden sollten Sie weder Alkohol noch Bohnenkaffee, Cola oder schwarzen Tee trinken. Gut geeignet sind: Mineralwasser, Apfelsaft, Kamillen- oder Pfefferminztee. Verzichten Sie für heute auf das Rauchen. Hierdurch verringern Sie die Gefahr einer Nachblutung und tragen zu einer besseren Wundheilung bei. In den ersten postoperativen Tagen sollten keine Saunabesuche oder starke körperliche Anstrengungen erfolgen.
  • Sollte die Mundöffnung nach der Behandlung leicht eingeschränkt sein, darf Sie dieses nicht beunruhigen. Bemerken Sie jedoch eine starke Kieferklemme, anhaltende Gefühlsstörungen und/oder stärker werdende Schmerzen, kommen Sie bitte sofort zu uns.
  • Putzen Sie regelmäßig (3 x täglich) Ihre Zähne und auch evtl. vorhandene Prothesen. Nehmen Sie dabei jedoch den Operationsbereich aus und vermeiden Sie heftiges Spülen. Die Benutzung von elektrischen Zahnbürsten außerhalb des Operationsbereiches ist möglich, auf die Anwendung von Mundduschen sollten Sie in den nächsten Tagen verzichten. Es empfiehlt sich, am Tag nach dem Eingriff die Zähne nur mit Salz auf der Zahnbürste zu putzen und auch auf Mundwasser zu verzichten.
Bei anhaltender Nachblutung, stärkeren Schwellungen, Fieber, starken Schmerzzuständen oder sonstigen Störungen des Allgemeinzustandes, die im Zusammenhang mit dem Eingriff stehen könnten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf! Sie erreichen uns unter:

Während der Sprechzeiten: 0511 – 52 62 61

Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den zahnärztlichen Notdienst unter: 0511 – 31 10 31

Wir wünschen Ihnen gute Besserung !

Quelle: DGZMK

Dr. Stefan Weigand
Dr. Rike Brakebusch

Am Tiergarten 20
30559 Hannover
Tel.: 0511 / 52 62 61

Öffnungszeiten

Mo. bis Do. 08:00 bis 19:00 Uhr
Fr.                08:00 bis 13:00 Uhr

Ratgeber Zahngesundheit

 

Einfache Tipps für ein gesundes schönes LächelnDer Zuckeraustauschstoff XylitolKennen Sie das Zahnmännchen?

Einfache Tipps für ein gesundes schönes Lächeln

  • Investieren Sie täglich ein paar Minuten Zeit in Ihre Zahnpflege – es lohnt sich!
  • Ein frischer und gesunder Mund sorgt für ein wunderschönes Lächeln und verbessert Ihr Wohlbefinden. Pflegen Sie Ihre Zähne und erhöhen Sie so die Wahrscheinlichkeit, diese ein Leben lang zu erhalten.
  • Putzen Sie mindestens zweimal täglich die Zähne mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta.
  • Putzen Sie Ihre Zähne morgens nach dem Frühstück und abends direkt vor dem Schlafengehen.
  • Reinigen Sie einmal am Tag (am besten abends) die Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder Zahnzwischenraumbürsten.
  • Vermeiden Sie Zwischenmahlzeiten.
  • Trinken Sie viel Wasser. Zuckerhaltige Getränke sollten Sie meiden.
  • 1x wöchentlich ein Fluoridgel auftragen. Das senkt das Kariesrisiko um 30 %.
  • Zuckerfreie Kaugummis kauen, am besten mit Xylitol (siehe unten).
  • Regelmäßige Professionelle Zahnreinigung hilft auch die Stellen gesund zu halten, die man selbst schwer erreichen kann.
  • Wechseln Sie Ihre Zahnbürste oder den Bürstenkopf Ihrer elektrischen Zahnbürste alle 8-12 Wochen aus.
  • Der Akku Ihrer elektrischen Zahnbürste sollte gut aufgeladen sein, nur so erreicht sie ihre volle Wirksamkeit.
  • Verwenden Sie doch mal Xylitol (siehe unten) statt Zucker und achten Sie beim Kauf von Süßigkeiten auf das Zahnmännchen!

 

Der Zuckeraustauschstoff Xylitol

Gibt es eigentlich einen Zucker, der die Zähne nicht schädigt, sondern sogar schützt? Die gute Nachricht ist: Ja, es gibt ihn!

Xylitol, auch Xylit oder Birkenzucker genannt, ist ein in der Natur vorkommender Zuckeralkohol. Man kann ihn aus Himbeeren, Pflaumen, Mais, Getreide oder Birkenrinde gewinnen oder ihn industriell herstellen.

Er hat dieselbe Süßkraft wie Haushaltszucker (Saccharose), aber einen um etwa 40 Prozent niedrigeren Brennwert, also weniger Kalorien! Und das Beste ist: Er schützt die Zähne vor Karies!

Die antikariogene Wirkung beruht darauf, dass Xylitol die Plaquebildung reduziert. Karies verursachende Bakterien wie Streptococcus mutans werden im Wachstum gehemmt. Sie können den Zuckeralkohol nicht verstoffwechseln und werden somit ausgehungert. Der regelmäßige Verzehr senkt die Zahl der Streptokokken in der Plaque und im Speichel deutlich und verhindert zusätzlich das Anlagern der Bakterien am Zahnschmelz. Ein weiterer Effekt von Xylitol ist, dass er die schädliche Säurebildung in der Plaque reduziert.

Gibt es auch Nachteile? Ja die gibt es. Der Preis von Xylit ist höher als von normalem Haushaltszucker. Der Geschmack ist ein wenig anders und beim Verzehr größerer Mengen kann Xylit abführende Wirkung haben, solange sich der Darm noch nicht an diesen neuen Zucker gewöhnt hat.

Kennen Sie das Zahnmännchen?

Zahnfreundliche Süßigkeiten, Kaugummis und Getränke
erkennen Sie an dem Zahnmännchen!

Erosionen

  • Obwohl unsere Zähne eine große Härte aufweisen, reagieren sie sehr empfindlich auf Säureeinwirkung. Säure löst Mineralien aus der Zahnoberfläche und macht sie so „weicher“. Kommt es in diesem Zustand zu starker Reibung an den Zähnen (z. B. beim Putzen), geht die oberflächliche, erweichte Schicht verloren. Man spricht von einer Säureerosion. Da es sich hierbei um einen Vorgang handelt, der nur unter dem Mikroskop sichtbar ist, nehmen wir diesen Abrieb zunächst gar nicht wahr. Sind unsere Zähne mehrmals täglich starken Säuren ausgesetzt, wird dies zu einer Gefahr für die Zähne.
© Foto: Erosionen (Scheutzel und Meermann 1994, S. 67)

1. Welche Säuren sind gefährlich für die Zähne?

  • Eine der gefährlichsten Säuren ist die Magensäure. Sie vermischt sich im Magen mit der Nahrung und dient dazu, den Nahrungsbrei zu desinfizieren und chemisch in kleinere Teile zu zerlegen. Beim Reflux (Sodbrennen) oder Erbrechen wirkt diese starke Säure schädigend auf die Zähne ein.
  • Außerdem sind Säuren in allen Lebensmitteln und Getränken enthalten, die säuerlich schmecken: Obst und Säfte: besonders Rhabarber, Grapefruit, Ananas, Orangen, Äpfel, Kiwis, Pflaumen und Weintrauben
  • Kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke (auch „Light“-Produkte)
  • Essig z. B. an Salaten
  • Ob die Säuren gefährlich für die Zähne werden, hängt von ihrer Stärke und von der Häufigkeit ab, mit der sie auf die Zähne einwirken.
  • Normalerweise gelingt es dem Speichel, den Säureangriff auf die Zähne nach der Mahlzeit langsam wieder auszugleichen, indem er den Zähnen die verlorenen Mineralien zurückgibt. Nach einem starken Säureangriff wie dem Erbrechen dauert dieser Vorgang jedoch mehrere Stunden.
  • Genauso gefährlich ist es, wenn die Zähne über lange Zeiträume mit der Säure in Kontakt kommen, z. B. wenn man sehr häufig Cola trinkt oder Obst isst. Noch bevor der Speichel den ersten Säureangriff ausgleichen konnte, erfolgt schon der nächste.

2. Mundhygiene nach Säureangriffen:

  • Auf keinen Fall direkt nach dem Erbrechen die Zähne putzen!
  • Nach jedem Säureangriff auf die Zähne (durch Erbrechen oder säurehaltige Nahrung bzw. Getränke) mindestens eine Stunde mit dem Zähneputzen warten!
  • Mund mit einer neutralisierenden Flüssigkeit spülen!
  • Am besten eignet sich dazu eine Lösung von Natriumhydrogenkarbonat*. Man mischt dazu einen halben Teelöffel des Pulvers in ¼ Glas Wasser (am besten immer frisch anmischen). Auch eine intensive Spülung mit einem fluoridierten Mundwasser*, klarem Wasser oder Milch schützt die Zähne.

3. Allgemeine Tipps zur Zahnpflege

  • Verwenden Sie eine weiche Zahnbürste mit abgerundeten Borsten.
  • Üben Sie nur geringen Druck mit der Zahnbürste aus!
  • Verwenden Sie eine fluoridhaltige Zahncreme und einmal wöchentlich ein Fluoridgel*.
  • Verzichten Sie auf Zahncremes, die die Zähne aufhellen sollen! Diese enthalten in den meisten Fällen kleinste Schleifkörper, die den Substanzverlust an Ihren Zähnen noch verstärken können. Vorsicht bei allen Zahncremes, die „weißere Zähne“ versprechen!

** Erhältlich in jeder Apotheke.

4. Wie stelle ich fest, ob meine Zähne schon geschädigt sind?

  • Leider ist es sehr schwer für den Laien festzustellen, ob Säureschädigungen an seinen Zähnen vorliegen. Da die Säureschäden oftmals an der Innenseite der Oberkieferzähne beginnen, bleiben sie lange Zeit unbemerkt. Ein erstes Warnsignal ist eine gesteigerte Empfindlichkeit der Zähne bei heißen, kalten, süßen oder sauren Speisen.
  • Sollten Sie sich Sorgen darüber machen, ob auch Ihre Zähne von Erosionen betroffen sind, zögern Sie bitte nicht damit uns anzusprechen!

Bonusheft

Sehr geehrte Patientin, Sehr geehrter Patient,

als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist für Sie und für Ihre mitversicherten Familienangehörigen seit dem Jahr 1989 das Bonusheft der Nachweis über den regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt. Wenn Sie bislang noch kein Bonusheft haben, sollten Sie Ihren Zahnarzt beim nächsten Praxisbesuch unbedingt darauf ansprechen. Lückenlos geführt hilft es Ihnen Geld zu sparen, wenn trotz regelmäßiger Vorsorge doch einmal Zahnersatz benötigt wird. Ihre Krankenkasse belohnt Sie für die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen mit einem erhöhten Zuschuss zu den Kosten für Zahnersatz.

So funktioniert das Bonusheft

Patienten, die älter sind als 18 Jahre, sollen mindestens einmal im Jahr einen Termin mit einem Zahnarzt für eine Untersuchung vereinbaren, Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr zweimal im Jahr. Um von der Kasse einen höheren Zuschuss bei Zahnersatz zu bekommen, muss das Bonusheft lückenlos geführt sein.

Mit Bonus mehr Geld von der Krankenkasse

Wenn Sie die regelmäßigen Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von mindestens fünf Kalenderjahren in Folge nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent.
Können Sie die entsprechenden Termine zehn Jahre lückenlos nachweisen, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 30 Prozent.
Wichtig dabei: Für die Berechnung zählen die zurückliegenden Kalenderjahre. Der Stempel für das aktuelle Jahr zählt nicht mit.
Fehlende Zeiträume können auch im Nachhinein noch bestätigt und abgestempelt werden, allerdings nur von der Zahnarztpraxis, in der auch die Kontrolltermine durchgeführt wurden.

Nicht nur wegen des Bonus zum Zahnarzt

Das Bonusheft ist später einmal bares Geld wert – nämlich wenn Zahnersatz nötig wird. Doch die eigene Mundgesundheit und die möglichst lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne sollten im Vordergrund von regelmäßigen Zahnarztbesuchen stehen. Denn kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original, das er ersetzt – und kein Bonus bringt so viel Geld ein, dass Zahnersatz damit vollständig bezahlt werden könnte.

Quelle: Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen, www.kzvn.de

Zahnzusatzversicherung

Die privaten Krankenversicherungen bieten – teils in Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen – eine Vielzahl von Zahnversicherungen an. So eine Absicherung kann eine nützliche Angelegenheit sein, vor allem für Patienten, die sich im Bedarfsfall auch hochwertigen Zahnersatz leisten wollen. Die Versicherungsbedingungen sind aber selbst für Experten oft schwer zu durchschauen. Deshalb müssen die Angebote sorgfältig verglichen werden. Empfehlenswert ist es dabei, sich weitere Informationen von Verbraucherzentralen und von der Stiftung Warentest (z.B. Zeitschrift „Finanztest 8/2014“) einzuholen.

Übersicht der Qualitätsmerkmale für gute Zahn-Zusatzversicherungen

– Erstattung für Zahnersatz sollte bei mindestens 50 Prozent vom Rechnungsbetrag liegen

– Versicherung erstattet den vereinbarten Prozentsatz kassenunabhängig, d. h. selbst dann,

wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nichts zahlt

– Zusätzlich Erstattung von mind. 50 Prozent für Prophylaxe und Kieferorthopädie

– Zahnarzthonorare werden bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz übernommen

– Keine Begrenzung der maximalen Erstattung bei Inlays und Implantaten

– Implantatleistung inklusive Knochenaufbau ist mitversichert; Anzahl der Implantate pro Kiefer/Kieferhälfte ist nicht begrenzt

– Zahnersatz (Suprakonstruktion) auf Implantaten ist mitversichert

– Erstattungsbegrenzungen im 1. Versicherungsjahr über 500 Euro sind gut, über 1.000 Euro sehr gut

– Keine langfristig zu geringen Begrenzungen: z. B. maximal 1.000 Euro pro Jahr

Was Sie wissen und bedenken sollten:

Zu unterscheiden ist zwischen reinen Zahnersatzversicherungen und weitergehenden Zahnzusatzversicherungen. Zahnersatzversicherungen bieten eine günstigere Prämie. Sie reduzieren allerdings lediglich den Eigenanteil bei Zahnersatz. D.h., sie bieten weniger Leistung im Schadenfall. Demgegenüber richten Zahnzusatzversicherungen ihre Erstattung nach dem Gesamtrechnungsbetrag für den Zahnersatz aus. Sie bieten darüber hinaus zusätzliche Leistungen, wie Inlays, Implantate, Prophylaxe und Kieferorthopädie.

Beachten Sie, dass der private Versicherungsschutz oft nicht sofort nach Abschluss der Police eintritt (Sperrfrist) und Erstattungsbegrenzungen nach Leistungsstaffeln meist über mehrere Jahre hinweg existieren. Verschiedene Versicherungsgesellschaften legen sogar dauerhafte jährliche Obergrenzen für Erstattungsbeträge fest. Solche Tarife kommen kaum für aufwendige Gebisssanierungen oder besonders teure Versorgungen in Betracht.

Die meisten Versicherungen lassen vor Vertragsabschluss kontrollieren, in welchem Zustand die Zähne sind. Für Behandlungen, die der Zahnarzt bereits vor Abschluss des Vertrags angeraten, geplant oder begonnen hat, muss die Versicherung später nicht zahlen. Auch ist Zahnersatz für Zahnlücken, die bereits bei Abschluss der Versicherung bestehen, in der Regel nicht mitversichert. Dies ist besonders zu beachten bei Versicherungsgesellschaften, die keine Gesundheitsprüfung vor Versicherungsbeginn fordern, jedoch im Fall der Leistungsinanspruchnahme den behandelnden Zahnarzt im Rahmen der Schweigepflichtentbindung zur Auskunft auffordern.

Die private Zahnzusatzversicherung deckt in der Regel nicht die Kosten für den gesamten Zahnersatz, sondern nur für einen Teil. Dabei geben die Versicherer ihre Leistung zumeist als Prozentsatz an. Doch der Basisbetrag, auf den sich dieser Prozentsatz bezieht, kann ganz unterschiedlich sein. Deshalb können 50 Prozent Erstattung in der einen Zahnzusatzversicherung mehr wert sein als 100 Prozent in der anderen. In manchen Tarifen erstattet der Versicherer beispielsweise 50 Prozent des gesamten Rechnungsbetrags. Andere orientieren sich allein am Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse und verdoppeln diesen. Die prozentuale Kostenerstattung ist in der Regel nicht auf einen maximalen Rechnungsbetrag begrenzt. Bei solchen Versicherungen sollten Sie genau abwägen.

Unterschiede machen die Versicherer auch bei der Berücksichtigung des gesetzlichen Krankenkassenzuschusses. Wichtig ist, dass die Versicherung den vereinbarten Satz kassenunabhängig erstattet, d.h. auch dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nichts zahlt.

Die fairste Lösung für den Kunden ist es, wenn der Versicherer sich auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag bezieht und die Leistung der Kasse so weit aufstockt, bis – je nach Police – 80 Prozent, 90 Prozent oder selten 100 Prozent der Rechnung bezahlt sind.

Beachten Sie, dass einige Versicherer generell unterstellen, dass der Patient den Höchstbonus für regelmäßige Zahnvorsorge erhält, auch wenn er in Wirklichkeit gar keinen Bonus bekommt. Für einen Bonus müssen regelmäßige Untersuchungen im zahnärztlichen Bonusheft über mehrere Jahre lückenlos dokumentiert sein. Bei fünf Jahren erhöht sich der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse um 20 Prozent, bei zehn Jahren um 30 Prozent.

Einige Tarife schließen Einlagefüllungen (Inlays) komplett von der Leistung aus. Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst Inlays oder andere Füllungsalternativen wiederum nur in Höhe der Kosten einer Amalgamfüllung. Wer also Wert auf diese Leistung legt, sollte dies bei seiner Entscheidung berücksichtigen.

Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet Zahnarzthonorare bis zum 3,5-fachen GOZ- Satz. Ferner gibt es keine Begrenzung der maximalen Erstattung bei Inlays und Implantaten. Implantatleistungen inklusive Knochenaufbau sind mitversichert und die Anzahl der Implantate pro Kiefer ist nicht begrenzt. Der Zahnersatz (Suprakonstruktionen) auf Implantaten ist ebenso mitversichert. Äußerst sinnvoll ist die Mitversicherung der Erstattung von prophylaktischen Leistungen wie z.B. die professionelle Zahnreinigung.

Gesetzliche Krankenkassen werben bei ihren Mitgliedern für Zusatzversicherungen im Rahmen von Gruppenverträgen mit privaten Krankenkassen. Auch hier sollten Sie zusätzliche Versicherungsangebote anderer privater Krankenversicherungen zum Vergleich einholen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass beim Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel der Rabatt für die Privatversicherung erlischt.

Der Zahnarzt ist zuständig für Ihre Mundgesundheit, aber kein Versicherungsmakler. Er kann Ihren Mundgesundheitszustand beurteilen und feststellen, welches Erkrankungsrisiko vorliegt. Er kann Ihnen aber keine bestimmte Versicherung empfehlen. Bester Schutz vor Zahnverlust und notwendigem Zahnersatz ist immer noch eine optimale häusliche Mundhygiene und die regelmäßige Vorsorge bei Ihrem Zahnarzt.

Quellen: Mundgesundheit: Eigenverantwortung – Gemeinsame Vorsorge, Herausgeber: Bundeszahnärztekammer, Chausseestr. 13, 10115 Berlin und Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Juni 2010 (aktualisiert August 2014)

Amalgamfreie Praxis

Jahrzehntelang galt Amalgam weltweit als weitgehend risikoloses, praktisches und vor allem billiges Füllungsmaterial und so war Amalgam sprichwörtlich „in aller Munde“.

Der Streit darüber, ob dieses Material wirklich so ungefährlich ist, wie seine Befürworter behaupten, ist fast genau so alt wie die Verwendung des Materials selbst – über 150 Jahre!

Wir haben uns aus folgenden Gründen gegen die weitere Verwendung von Amalgam entschieden:

Insbesondere beim Legen und Entfernen von Amalgamfüllungen wird Quecksilber in Form von Dämpfen freigesetzt. Die gesundheitlichen Risiken sind also gerade für die Beschäftigten in einer Zahnarztpraxis sehr hoch, weil sie regelmäßig mit den Dämpfen in Kontakt kommen.

Amalgamfüllungen setzen ihre Inhaltsstoffe durch Abrieb etc. in geringen Mengen frei. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit dieser Mengen konnte trotz zahlreicher Studien nicht nachgewiesen werden.

Tests haben ergeben, dass Menschen mit Amalgamfüllungen durchschnittlich vier- bis fünfmal so stark mit Quecksilber belastet sind, wie Menschen ohne eine Amalgamfüllung

In Österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden und den GUS Staaten ist Amalgam bereits verboten.

Amalgam ist eine Gefahr für die Umwelt: 60- 90 Tonnen Quecksilber werden jährlich aus den Zahnarztpraxen Europas freigesetzt.

Gerne beraten wir Sie über alternative Füllmaterialien. Ob ein Herausnehmen Ihrer alten Amalgam-Füllungen sinnvoll ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Haben Sie sich für eine Amalgamsanierung entschieden, gehen wir sehr vorsichtig vor und legen besonderen Wert auf umfassende Sicherheitsmaßnahmen.

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